Stichwahl am 22.03.2026
12.03.2026
Informationen zur Stichwahl
Briefwahlunterlagen werden in der Regel zugeschickt – im Zweifelsfall an das Rathaus wenden
Am Sonntag, 22. März 2026 werden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Landshut erneut an die Wahlurnen gebeten, um in der Stichwahl über den künftigen Landrat bzw. die künftige Land-rätin zu entscheiden. Noch dazu wird an diesem Tag in den Gemeinden Bayerbach b. Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg a. d. Laaber und Velden über das Bürgermeister-Amt ent-schieden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang:
Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist weiter gültig, es wird kein weiteres Dokument in diesem Zusammenhang zugestellt.
Wer aber die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann am Sonntag dennoch ins Wahllokal kommen, da hier das Wählerverzeichnis gilt. In diesem Fall ist aber der Personalausweis dringend erforderlich.
Die Stimmzettel für die Stichwahlen werden noch diese Woche an die Gemeinden geliefert und dann unmittelbar weiterverarbeitet. Wer per QR-Code die Briefwahl beantragt hatte, hatte auch die Möglichkeit, sich auch im Falle einer Stichwahl die Unterlagen direkt zuschicken zu lassen. Wer dies nicht ausgewählt hat, kann dies noch mit der Wahlbenachrichtigung nachholen, wobei hier Eile geboten ist.
Sollte dies zeitlich nicht mehr möglich sein: Einfach am Sonntag ins Wahllokal gehen und dort seine Stimme direkt abgeben.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das örtliche Rathaus.
Kommunalwahl am 08.03.2026
Ergebnisse am Wahlabend:
- BÜRGERMEISTERWAHL Altfraunhofen/Baierbach
- GEMEINDERATSWAHL Altfraunhofen/Baierbach
- LANDRATSWAHL
- KREISTAGSWAHL
13.02.2026
Richtig kumulieren und panaschieren
Landkreis bietet Online-Tool zum Test der Wahlentscheidung zum Kreistag an
https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/richtig-kumulieren-und-panaschieren/
02.02.2026
Am Sonntag, 8. März findet die Kommunalwahl statt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden demnächst per Post zugestellt. Nachfolgend einige Hinweise:;
In den Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am 8. März ihre Kreuzchen setzen können. Die Urnen-Wahllokale haben an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:
Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und zügig zurücksenden. Ein schriftlicher Antrag zur Briefwahl muss bis Freitag, 6. März, 15 Uhr im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen eingegangen sein.
Online: Ab Mittwoch 04. Februar, bis Dienstag 03. März, besteht die Möglichkeit, die UNTERLAGEN ONLINE anzufordern. Das funktioniert auch über den QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist.
Per Post: Wer per Briefwahl wählen möchte, kann, wie bisher auch, den Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden und per Post (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) versenden, um die Unterlagen zu erhalten.
Wichtiger Hinweis: Sollte am Sonntag, 22. März, eine Stichwahl stattfinden, können sowohl online als auch postalisch bereits die erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist vom Wahlberechtigten entsprechend anzukreuzen.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen (ab 16. Februar) im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen kann bei Bedarf auch dort in einer Wahlkabine gewählt werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Dann werden die Briefwahlunterlagen versendet
Der Briefwahlantrag (online und per Post) ist zwar bereits ab 4. Februar möglich, Ausgabe oder Versand der Wahlunterlagen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen allerdings erst ab Montag, 16. Februar 2026. Es ist möglich, die Unterlagen an eine abweichende Adresse zu schicken. Dies ist jedoch bereits bei der Beantragung anzugeben. Im Nachhinein ist eine Änderung der Versandanschrift nicht mehr möglich!
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt Tel.Nr. 08705/928-19 oder wahlen@vg-altfraunhofen.de wenden.
Sie finden sämtliche Informationen zur Kommunalwahl auf unserer Homepage oder am amtlichen Schaukasten beim Rathaus.

