Medieninformation Landkreis Landshut vom 27.04.2026

 

Führerscheinpflichtumtausch: Kartenführerscheine müssen auch

umgetauscht werden

Anträge für Pflichtumtausch nun auch online möglich

 

Alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später haben mittlerweile ihre Gültigkeit verloren und müssten bei rechtzeitiger Antragstellung bereits umgetauscht sein. Lediglich die Ge-burtsjahrgänge vor 1953 können den Papierführerschein oder Kartenführerschein bis 2033 umtau-schen.

Nun müssen die Kartenführerscheine, die 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2027 umgetauscht werden. Die Kartenführerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sind bereits nicht mehr gültig. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet deshalb alle Betroffenen, umgehend den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente rechtzeitig ausgestellt werden können. Wir weisen darauf hin, dass bei hohem Antragsaufkommen, Anträge die erst zum Jahresende gestellt werden, ggf. nicht rechtzeitig bearbeitet werden können.

Die Anträge zum Umtausch und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-landshut.de (Unterpunkt: Führerscheinstelle). Mit dem unterschriebenen An-trag muss ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate) sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Der Pflicht-umtausch des Führerscheins sowie der Antrag auf internationalem Führerschein, ist nun auch als Onlineantrag verfügbar.

Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 08703 9073-3316 wenden. Die Antragsbearbeitung dauert, je nach Antragsaufkommen, zwei bis drei Monate. Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei für den Führerschein kommen hinzu.

Bzgl. der weiteren „Bewerbung des Pflichtumtauschs kompakt folgende Infos:

Der Bundesrat hat am 15.02.2019 dem gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen zuge-stimmt.

Nun müssen die unbefristeten Kartenführerscheine umgetauscht werden:

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Der Umtausch kann persönlich beantragt werden, schriftlich (Formular auf Homepage: Umtausch in Scheckkartenführerschein - Führerscheinstelle / Verkehrswesen | Landkreis Landshut) oder als On-line-Antrag, der ebenfalls auf www.landkreis-landshut.de zu finden ist.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung sind neben dem Antrag eine Kopie von Personalaus-weis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Kopie des Führerscheins und ein aktuelles biometrisches Foto, das nicht älter als drei Monate ist.