Medieninformation des Landkreises Landshut vom 16.12.2025

Information Landkreispass und Monatskarte S:

Mit dem Landkreispass ist es möglich im MVV ab dem 1.1.2026 eine vergünstigte Monatskarte S zu erwerben.

Berechtigtenkreis für Landkreispass:

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Landshut, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und entweder

 Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII

 Leistungen nach dem SGB II

 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Erhalten, oder aber

 einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten

Den Antrag stellen Sie bitte online unter Beifügung der entsprechenden Nachweise (aktuelle Leistungsnachweise über den Bezug der oben genannten Leistungen oder Arbeitsvereinbarung mit dem Träger, Ausweisdokument) beim Landkreis Landshut, Sozialhilfeverwaltung, landkreispass@landkreis-landshut.de. Sie finden den Antrag im Webauftritt des Landkreises Landshut unter dem Stichwort „Landkreispass“ www.landkreis-landshut.de . Die Ausstellung des Landkreispasses ist kostenlos.

Je nach Gültigkeit der entsprechenden Berechtigungsnachweise hat der Landkreispass eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Verlängerungen sind auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie des bereits ausgestellten Landkreispasses auf erneuten Antrag möglich.

MVV Ticket plus Landkreispass plus Lichtbildausweis notwendig

Der Besitz eines gültigen Landkreispasses ist Voraussetzungen für den Erwerb der verbilligten Monatskarte S. Er muss daher bei allen Fahrten gemeinsam mit dem erworbenen Monatskarte S sowie einem Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer etwaigen Kontrolle müssen alle drei Dokumente vorgezeigt werden.

Die Monatskarte S erhalten sie an persönlich besetzten Verkaufsstellen (z.B. am Bahnhof Landshut) oder an den Fahrkartenautomaten im MVV-Gebiet. Zum Bezug ist es notwendig, die Ausweisnummer des Landkreispasses anzugeben. Nur bei übereinstimmenden Nummern von Landkreispass und Monatskarte S ist das Ticket gültig!

Was beinhaltet das Monatsticket S

 Das Monatsticket gilt für die ausgewählten und bezahlten Zonen im jeweiligen Monat.

 Es ist nicht übertragbar.

 Eigene Kinder und Enkel (mit Nachweis) im Alter von 6 bis 14 Jahren können kostenlos mitgenommen werden, ansonsten können maximal drei nicht zur eigenen Familie gehörende Kinder kostenlos mitfahren. Bis zum Alter von 6 Jahren fahren Kinder grundsätzlich kostenlos im MVV.

 Die Monatskarte S gilt für den ausgestellten Kalendermonat jeweils werktags ab 9 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages (damit ist ausgenommen der Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr). Samstags, sonn- und feiertags sowie am 24.und 31.12. kann damit ganztägig gefahren werden.

Wichtige Informationen zum Landkreispass:

 Alle Leistungen des Landkreispasses gelten frühestens ab dem Tag der Ausstellung des Passes und können nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.

 Der Pass ist nicht übertragbar.

 Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Landratsamt Landshut, Sozialhilfeverwaltung, Änderungen mitzuteilen, die bzgl. der Anspruchsberechtigung relevant sind. Dies sind allen voran ein Wegfall des Bezugs von Sozialleistungen oder aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bundesfreiwilligendienst oder ökologisches/Soziales Jahr.

 Ein neuer Antrag auf den Landkreispass muss auch gestellt werden, wenn eine Namens- oder Adressänderung vorliegt. Ansonsten ist bei einer Fahrkartenkontrolle keine eindeutige Identifikation möglich.

 Wird der Landkreispass verloren, ist dies unverzüglich dem Landratsamt Landshut, Sozialhilfeverwaltung zu melden. Der wiederholte Verlust des Landkreispasses führt zur Verhängung einer Sperrzeit. Zudem wird für die erneute Ausstellung des Landkreispasses die Vorlage der Verlustanzeige bei der Polizei benötigt.