Gemeinderatssitzung Baierbach 09.09.2024
Gemeinderatssitzung Baierbach am 09.09.2024 um 19:30 Uhr
www.vg-altfraunhofen.de bzw. in der örtlichen Presse hinweisen.
Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen um den Breitbandausbau, Fragen zu Verlängerung von Verträgen, Vorbereitungen für Hausanschlüsse im Falle von anstehenden Bau- bzw. Umbaumaßnahmen usw. auch weiterhin gerne zur Verfügung. Ansprechpartner hierfür ist
Jakob Schref in der VG Altfraunhofen, Telefon 08705/928-14
oder per E-Mail jakob.schref@vg-altfraunhofen.de.
Die Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen befinden sich derzeit in den Sondierungs- bzw. Auftragsgesprächen mit den Interessenten für den Betrieb des gemeindeeigene Glasfasernetz im Bereich der VG Altfraunhofen. Parallel zu diesen Gesprächen wird die Ausschreibung für die Bauarbeiten des Glasfasernetzes erstellt und anschließend durchgeführt.
Die Bauarbeiten für das Glasfasernetz sollen in diesem Jahr in Angriff genommen werden – Ziel ist es jedes Gebäude mit einem hochwertigen Glasfaseranschluss auszustatten.
Hierzu werden demnächst entsprechende Informationsveranstaltungen im Bereich der VG Altfraunhofen stattfinden. Die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen stehen für entsprechende Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Laut Breitbandpaten Jakob Schref sollen sich die Bürgerinnen und Bürger der VG Altfraunhofen nicht scheuen mit ihren Fragen ins Rathaus zu kommen. Egal ob Vertragsverlängerung oder –änderung mit dem bisherigen Anbieter, Verlegung eines Leerrohres für den Hausanschluss im Rahmen derzeit stattfindender Bauarbeiten usw. – bitte halten Sie Rücksprache mit uns. Dadurch können Unklarheiten beseitigt bzw. zukunftsweisende Entscheidungen wie Vertragsgestaltung und Vertragsverlängerung durchgesprochen und entsprechend gestaltet werden.
Übergabe der Zuwendungsurkunde durch Bundesminister Alexander Dobrindt
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinien "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22. Oktober 2015 (Bundesrichtlinie)
Projektgebiet Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen
Die Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:
Fristende für die Stellungnahme - 28.02.2015
Fristende Projektmeilensteine - 31.03.2015
Veröffentlichungsdatum - 09.01.2015
Weitere Informationen unter www.schnelles-internet-in-bayern.de
Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.
Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.
Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitband-netzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Über- tragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sog. „weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.